Aktionsbestimmungen 'Küche der Sieger'
Teilnahme an der Aktion:
Die Teilnahme an der Aktion ‚Küche der Sieger‘ ist jedem stationären Handelsgeschäft erlaubt, das professionell und vertrieblich in der Lage ist und von allen Herstellern der ‚Küche der Sieger‘ autorisiert wurde, die jeweiligen Komponenten an Endkunden zu verkaufen und für ordnungsgemäßes Aufstellen und Funktionieren sämtlicher Komonenten zu sorgen. Unter ‚Küche der Sieger‘ ist eine Küche zu verstehen, deren drei Hauptkomponenten von den Herstellern stammen, die im ‚markt-intern‘ Leistungsspiegel des Küchen-Fachhandels den ersten Platz eingenommen haben. Dies sind die Firmen Ballerina-Küchen (Küchenmöbel), Miele (Küchengeräte) und Systemceram (Spüle). Einzige Bedingung für die Teilnahme an der Aktion ist die Einhaltung der vorliegenden Aktionsbestimmungen.
Marketing-Materialien, die von der mi+ consulting GmbH für die Aktion ‚Küche der Sieger‘ herausgegeben werden (wie z.B. Aufsteller, Teilnahmekarten und Urkunden), dürfen nur für die Zwecke der Aktion ‚Küche der Sieger‘ verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte, die Gewerbetreibende sind, weitergegeben und nicht entgeltlich veräußert werden. Nach Ablauf des Aktionszeitraums dürfen die Marketingmaterialien nicht mehr verwendet werden.
Inhalt der Aktion:
Die Aktion ‚Küche der Sieger‘ beinhaltet ein Gewinnspiel, dessen Gewinn in einem Warengutschein in Höhe von bis zu 10.000 Euro besteht, der auf den Kauf einer ‚Küche der Sieger‘ angerechnet wird. Die Laufzeit der Aktion ist mit der Laufzeit des Gewinnspiels identisch, nämlich 1. August 2021 bis 31. Dezember 2021. Einzelheiten zum Gewinnspiel finden sich unter den Teilnahmebedingungen.
Durchführung des Gewinnspiels:
Gestaltung eigener Aktionen:
Verschiedenes:
Sollten eine oder mehrere der Aktionsbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die Bestimmungen im Übrigen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem mit dem Kindertag verbundenen Regelungszweck am nächsten kommt.
Für diese Aktionsbestimmungen gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Aktionsbestimmungen ist Düsseldorf.